Freitag, 23. Januar 2015

Am Rande erwähnt: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel - Der Verkehrsstau wird zur ersten Bürgerpflicht

Nur mal so nebenbei erwähnt: ich hatte heute das "Glück" ganze Zweimal in einen Rückstau zu geraten. Einmal auf dem Hinweg zur Arbeit, das andere Mal auf dem Rückweg von der Arbeit.
Zumindest beim zweiten Stau, dem ich selbst auf zwei Rädern nicht auszuweichen vermochte, stellte sich heraus, dass der Grund des von mir unverschuldeten Freiheitsentzugs ein Unfall mit Bagatellschaden gewesen ist. Nicht zum ersten Mal habe ich erlebt, dass der städtische Verkehrsfluß außer Kraft gesetzt wurde, weil eine komplett mit sich selbst überforderte Justiz und eine maximalprofitorientierte Versicherungsbranche aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse an einer sozial verträglichen und intelligenten Lösung zeigen.

Warum sonst wird der Grundsatz der Verhältmäßigkeit hier dermaßen missachtet? Durch belanglose Kratzerschäden in Höhe von vielleicht 150 T€uronen werden Schäden für die Volkswirtschaft, die um ein Vielfaches höher liegen, billigend in Kauf genommen.
Leute werden an der Arbeit gehindert, Rettungskräften die Anfahrtszeit verlängert, LKW-Ladungen kommen zu spät zum Zielpunkt...

Bagatellschäden gehören schnellst möglich von der Fahrbahn geräumt. Den daran beteiligten mache ich hierbei keine Vorwürfe. Wer geht schon das Risiko ein, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, nur weil er Rücksicht auf ihn fremde Personen nehmen soll? Diese Leute benötigen für ihre Rücksicht den Schutz des Gesetzes. Also sind die bereits erwähnten Verursacher gefordert. Man könnte auch endlich mal, wie es in anderen Ländern längst üblich ist, Fahrzeugkameraaufnahmen als Beweismittel zulassen. Oder befürchtet die Justiz Einkommensverluste? Befürchtet sie den Rückgang der von ihr gepredigten Überlastung? Kaufen Richter besonders gern Aktien der Versicherungsbranche ein? Sind sie noch anderweitig korrumpierbar? Oder oder oder...

Die BRD ist ein Irrenhaus!

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