Freitag, 11. März 2016

Islamisierung: Denk ich an Deutschland in der Nacht...

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 
(3) Niemand darf wegen... seines Glaubens [oder] seiner religiösen Anschauungen... bevorzugt werden. 
Artikel 3, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Während beispielsweise Rockern das Tragen ihrer Vereinssymbole im Gerichtssaal kürzlich noch verboten wurde, ließ der Münchener Richter Thomas Müller (55) den Auftritt einer Islamistin zur reinen Farce werden. Respektive weigerte sich die als Zeugin geladene und gleichzeitig als beleidigte Leberwurst Klägerin fungierende Muslimin Amira B. (43) ihre Identität überprüfen zu lassen, in dem sie auf ihre religiöse Totalvermummung bestand.
Amira B. (43) - jeder an irgendeiner Straßenecke vergessene Müllsack wirkt menschlicher auf mich...

Um ihre absolute Verachtung gegenüber der deutschen bzw. der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung und Kultur zusätzlich Ausdruck zu verleihen, bekundete Amira B. vor dem zur Säkularität verpflichteten Gericht: "Ich habe einen Gott am Ende der Welt, der mir am Ende recht geben wird."

Diese Behauptung über geltendes Recht stellend und unsere Kultur ebenfalls missachtend und verhöhnend, ließ daraufhin Richter Thomas Müller zukunftweisend im Vorzeigeland aller Musterdemokratien anfragen, in wieweit sich das Geseiere des wandelnden Müllsacks mit der Scharia verträgt. Da kommt es auf die paar Öre vom Steuerzahler auch nicht mehr an, sagte sich der pflichtvergessende Richter, die dieser dann für das Rechtsgutachten aus Saudi-Arabien zu überweisen hat. Zudem der Großteil der deutschen Deppen noch immer keine Einschläge vernehmen will. 1945 ist eben (zu) lange schon vorbei.
Der nach Ansicht Richter Müllers für Deutschlands Zukunft zuständige und unfehlbare Oberverfassungsrichter Scheich Abdullah Al Muuslih erwies sich auf die Anfrage dann auch als äußerst großzügig. Er erlaubte dem wandelnden Müllsack in der am 17. März stattfindenden Nachverhandlung den Kuffar die Visage zu zeigen. 

Womöglich wird daraufhin irgend ein Gutmensch beantragen, den 17. März zukünftig zum Tag der Menschenrechte zu erheben. Wundern würde mich so etwas keinesfalls. Ersatzweise könnte ja auch der 8. März auf den 17. verlagert werden. Das Irrenhaus Deutschland verfügt schließlich noch über genügend Spielplätze für den vollverblödeten Wohlstandsmüll.

Predigt des in islamistischen Kreisen geachteten Scheich Al Muuslih (ab 7:05 min. folgt die deutsche Übersetzung seiner "Weisheiten")

Uns bleibt es allerdings noch immer überlassen, bei all diesem Irrsinn mitzumachen. So rate ich einem jeden von uns für den Fall, dass er vor Gericht zu erscheinen hat, dies dann auch im Sinne Richter Müllers zu gestalten.

Ein Nudelsieb als religiösen Kopfschmuck zu benutzen oder gleich im Clownskostüm zu erscheinen, entspricht ja neuerdings der Würde des Gerichts und widerspricht nach Artikel 3, Absatz 1 GG dann auch nicht mehr so schnöden Gesetzen wie dem islamfeindlichen, rassistischen und menschenverachtenden Gerichtsverfassungsgesetz.

Bei all der Verachtung, die ich all dem Blödsinn gegenüber zutiefst empfinde, trotz aller Lächerlichmachung, mit der ich diesem begegne, vermag ich es nicht, mich der Worte eines großen deutschen Dichters zu erwehren: Denk ich an Deutschland in der Nacht...

So wie gegen Dummheit bekanntlich kein Kraut gewachsen ist, so vermag auch kein gesunder Geistesverstand vor der Wahrheit zu fliehen.

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