Montag, 10. April 2017

CDU verhöhnt auf Wahlplakaten die Opfer der eigenen Politik

Die kriminelle Dreistigkeit der Christdemokraten schlägt dem sprichwörtlichen Fass den Boden aus.
Nun kann man sich darüber aufregen wie man will, doch ändert das nichts an den Tatsachen.
Wahlversprechen, die nicht eingehalten werden oder deren Inhalt die Politik einer Partei auf den Kopf stellen, gehören unter Strafe gestellt. Somit hätte die Parole auf dem Plakat, um nicht strafbewehrt zu sein, lauten müssen: "Ich will mich nicht mehr frei und sicher bewegen können!"

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